AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen DogManagement Birgit Nöh (im folgenden: Hundetrainerin) und deren Kunden.

Allgemeines

  • Mit seiner Anmeldung zum Training erklärt der Kunde, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Eine Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung kommt der entsprechende Vertrag zustande.
  • Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen umfassenden (bei Welpen altersgemäßen) Impfschutz verfügen und die haftpflichtversichert sind. Beides ist auf Anforderung nachzuweisen.

Kosten

  • Die Kosten sind der Website zu entnehmen.
  • Die Kosten für Einzelstunden sind jeweils nach Ende einer Trainingseinheit bar gegen Quittung zu entrichten.
  • Die Kosten für einen Workshop sind im Vorwege per Überweisung oder beim ersten Termin bar gegen Quittung zu entrichten.
  • Auf Wunsch kann das Coaching im eigenen Revier oder zu Hause stattfinden. An- und Abfahrt werden mit einer Kilometerpauschale von 50 Cent/km berechnet.
  • Die Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Trainings durch den Kunden muss 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, ansonsten behält sich die Hundetrainerin vor, den Termin zu berechnen.
  • Die Hundetrainerin behält sich vor, in dringenden Fällen Termine abzusagen. In diesem Fall wird das Training selbstverständlich nachgeholt.

Haftung

  • Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Hundetrainerin zurückzuführen ist.
  • Im Übrigen haften entsprechend § 833 BGB (Haftung Tierhalter) die jeweiligen Hundehalter für alle Schäden, die von ihren teilnehmenden Hunden verursacht werden.
  • Die Hundetrainerin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sachschäden und/oder Vermögensschäden, die in ihrer Abwesenheit durch Anwendung und Ausführung der gezeigten Übungen entstehen.

Mitwirkung der Kunden

  • Eine Erfolgsgarantie des Trainings wird nicht gegeben, da der Erfolg des Trainings maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Kunden selbst abhängt.

Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Entsprechendes gilt, wenn getroffene Vereinbarungen / AGB eine Lücke aufweisen sollten.